Beratungsbesuche
innerhalb der Pflegeversicherung nach § 37 Abs.3 SGB XI Falls Sie als Angehöriger die Pflege eines Familienmitglieds selbst übernehmen möchten oder übernommen haben und hierbei die Geldleistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, bieten wir Ihnen gerne Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI an. Diese sind innerhalb der Pflegeversicherung verpflichtend durchzuführen und nachzuweisen. Diese Einsätze dienen der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen / Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese Besuche jedes ½ Jahr, bei Pflegegrad 4 & 5 jedes ¼ Jahr durch einen professionellen Pflegedienst erforderlich. Versicherte des Pflegegrades 1 sind berechtigt ein Beratungsbesuch zweimal jährlich in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie die Termine gerne mit einem unsere Stadtteilbüros ab – die entstehenden Kosten übernimmt i.d.R. Ihre Pflegekasse.
Leistungen

AHB

Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen

GmbH & Co.KG

Kurfürstenallee 80 | 28211 Bremen Tel.: 0421/ 20 451 0 | Email: info@ahb-bremen.de
Beratungsbesuche
innerhalb der Pflegeversicherung nach § 37 Abs.3 SGB XI Falls Sie als Angehöriger die Pflege eines Familienmitglieds selbst übernehmen möchten oder übernommen haben und hierbei die Geldleistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, bieten wir Ihnen gerne Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI an. Diese sind innerhalb der Pflegeversicherung verpflichtend durchzuführen und nachzuweisen. Diese Einsätze dienen der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen / Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese Besuche jedes ½ Jahr, bei Pflegegrad 4 & 5 jedes ¼ Jahr durch einen professionellen Pflegedienst erforderlich. Versicherte des Pflegegrades 1 sind berechtigt ein Beratungsbesuch zweimal jährlich in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie die Termine gerne mit einem unsere Stadtteilbüros ab – die entstehenden Kosten übernimmt i.d.R. Ihre Pflegekasse.
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