Zusätzlicher Entlastungsbetrag
Der so genannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro im Monat ersetzt den bisherigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ab 2017). Er kann nahezu identisch verwendet werden (§ 45b SGB XI). Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben demnach einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, wie z.B. Spaziergänge, Vorlesen, Beschäftigungstherapie (Malen, Singen, Musizieren) oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege im Wert von bis zu 1.500,- Euro jährlich. Zusätzliche Angebote, die Sie für den Entlastungsbetrag bei uns in Anspruch nehmen können: ¨ Betreuung und Beaufsichtigung (z. B. von dementen Menschen) zu Hause ¨ Hilfe und Unterstützung bei der Haushaltsführung (z. B. einkaufen, putzen, waschen etc.) ¨ Hilfe bei der Tagesstrukturierung (z.B. spazieren gehen, zusammen kochen und essen, Gesellschaftsspiele spielen, vorlesen etc.) ¨ Unterstützung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (z. B. zu Veranstaltungen begleiten, bei Arztbesuchen begleiten etc.) ¨ Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen ¨ Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (auch Stundenweise) ¨ Angebote des AHB zur Unterstützung des Alltages (z. B. Sitzgymnastik) ¨ Beratung durch Pflege(fach)kräfte des AHB zur gezielten Entlastung von Angehörigen und vieles mehr.. Sprechen Sie uns einfach an!!!
Leistungen

AHB

Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen

GmbH & Co.KG

Kurfürstenallee 80 | 28211 Bremen Tel.: 0421/ 20 451 0 | Email: info@ahb-bremen.de
Zusätzlicher Entlastungsbetrag
Der so genannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ersetzt den bisherigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Er kann nahezu identisch verwendet werden 45b SGB XI). Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben demnach einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, wie z.B. Spaziergänge, Vorlesen, Beschäftigungstherapie (Malen, Singen, Musizieren) oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege im Wert von bis zu 1500,00 Euro jährlich. Zusätzliche Angebote, die Sie für den Entlastungsbetrag bei uns in Anspruch nehmen können: ¨ Betreuung und Beaufsichtigung (z. B. von dementen Menschen) zu Hause ¨ Hilfe und Unterstützung bei der Haushaltsführung (z. B. einkaufen, putzen, waschen etc.) ¨ Hilfe bei der Tagesstrukturierung (z.B. spazieren gehen, zusammen kochen und essen, Gesellschaftsspiele spielen, vorlesen etc.) ¨ Unterstützung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (z.B. zu Veranstaltungen begleiten, bei Arztbesuchen begleiten etc.) ¨ Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen ¨ Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (auch Stundenweise) ¨ Angebote des AHB zur Unterstützung des Alltages (z. B. Sitzgymnastik) ¨ Beratung durch Pflege(fach)kräfte des AHB zur gezielten Entlastung von Angehörigen und vieles mehr.. Sprechen Sie uns einfach an!!!
Sie wünschen eine Beratung? Besuchen Sie uns oder wir kommen zu einem kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause! Ihre Ansprechpartner finden Sie --> HIER
AHB Zentrale, Kurfürstenallee 80, 28211 Bremen Tel.: 0421/ 20 45 10, Fax: 0421 / 498 4308, Email: info@ahb-bremen.de oder direkt an einer unserer Stadtteilbüros