Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter
dem
Begriff
hauswirtschaftliche
Versorgung
sind
im
Wesentlichen
alle
hauswirtschaftlichen
Hilfsleistungen
im
Umfeld
des
Pflegebedürftigen
zu
verstehen.
Sie
gehört
zur
häuslichen
Pflege
und
ist
neben
der
Grundpflege
Bestandteil
des
Sozialgesetzbuches
XI.
Die
Pflegekasse
ist
der
Leistungsträger.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
Einkaufen
Dazu
gehört
insbesondere,
das
Erstellen
eines
Einkaufs-
und
Speiseplanes,
das
Einkaufen
von
Lebensmitteln
und
das
Unterbringen
der
Gegenstände
in
die dafür vorgesehenen Vorratsschränke.
Kochen
Dies
umfasst
die
Zubereitung
einer
warmen
Mahlzeit,
sowie
bei
Bedarf
das
Aufstellen
eines
Speiseplanes.
Dabei
werden
die
jeweiligen
Lebensumstände,
das
Alter
und
die
individuellen
Wünsche
des
Pflegebedürftigen mit berücksichtigt.
Reinigen der Wohnung
Dazu
gehört
das
Reinigen
von
Haushaltsgeräten,
Fußböden,
Möbeln
etc.
innerhalb
der
Wohnung/des
Hauses
des
Pflegebedürftigen
sowie
das
Betten
machen.
Unsere
MitarbeiterInnen
sind
dabei
geübt
im Umgang mit Reinigungsmitteln und –geräten.
Spülen
Je
nachdem,
was
im
Haushalt
vorhanden
ist,
wird
manuell
gespült
oder
das
Geschirr
in
den
Geschirrspüler ein- bzw. ausgeräumt.
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Hierzu
gehört
insbesondere
das
Waschen,
Aufhängen
und
das
Einsortieren
der
Kleidung
in
den
Schrank,
sowie
das
Einteilen
und
Sortieren
von
Kleidung.
Die
hauswirtschaftlichen
Leistungen,
die
durch
den
AHB
erbracht
werden,
können
im
Rahmen
von
Pflegesachleistungen
oder
auch
der
Kombinationsleistung
direkt
mit
der
Pflegekasse
abgerechnet
werden.
Des
Weiteren
können
Sie
unsere
Dienste
auch
als
Privatzahler
in
Anspruch
nehmen, wenn sie z. B. noch nicht in die Pflegeversicherung eingestuft sind.
Wichtig
zu
erwähnen
in
diesem
Zusammenhang
ist
es
noch,
dass
der
Umfang
des
hauswirtschaftlichen
Hilfebedarfes
mitentscheidend
ist
für
die
Gewährung
einer
Pflegestufe,
denn
gemeinsam
mit
der
Dauer
der
Grundpflege
ergibt
dies
die
Gesamtpflegezeit.
Weitere
Informationen
hierzu
siehe unter „Pflegetagebuch“ bei den Informationen für Angehörige.
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