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inweisgeberkanal
Für Meldungen von Hinweisgebenden hat der AHB Ambulanter
Hauspflegeverbund Bremen GmbH & Co. KG gemäß EU-Hinweisgeberschutz-
Richtlinie eine interne Meldestelle eingerichtet.
Mit Einrichtung der internen Meldestelle wird sichergestellt, dass Personen,
die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über
Verstöße erlangt haben und diese melden, bei Bekanntwerden des Hinweises
weder Repressalien noch Nachteilen ausgesetzt werden.
Inhaltlich wird jede eingehende Meldung von unserer internen Meldestelle
sorgfältig geprüft und bewertet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass
dabei zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die angezeigte Person
bzw. den Vorwurf gilt.
Wenn durch Hinweisgebende wissentlich falsche Angaben gemacht werden
oder wenn Hinweise strafrechtliche Relevanz aufweisen, in die der
Hinweisgebende verwickelt ist, kann dies zu arbeits- oder strafrechtlichen
Verfahren führen.
Für unser Unternehmen ist Herr Eric Wagner als HinSchG-Beauftragter
zuständig
.
Meldewege
Post
Senden Sie uns Ihre Mitteilung per Post an:
AHB Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen GmbH & Co. KG
Postfach 34 70 20
28339 Bremen
Email
Senden Sie uns Ihre Mitteilung per E-Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erforderlich,
fügen Sie dieser bitte Anhänge an: hinschg@ahb-bremen.de
Telefonisch
0421 20 45 118
Hinweis:
Als externe Meldestelle können sich Hinweisgebende auch an das Bundesamt
für Justiz wenden.
Bitte prüfen Sie vor Abgabe einer Meldung bei der externen
Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz die Zuständigkeit der
weiteren externen Meldestellen beim Bundeskartellamt und bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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AHB Zentrale, Kurfürstenallee 80, 28211 Bremen
Tel.: 0421/ 20 45 10, Fax: 0421 / 498 4308, Email: info@ahb-bremen.de
oder direkt an einer unserer
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