Sonstiges
Beratung & Service
Sie wünschen eine Beratung zu den
Themen Krankenpflege,
Pflegeversicherung, Hausnotruf,
Betreuungsleistungen oder ähnliches?
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
unsere Stadtteilbüros - immer in Ihrer Nähe:
AHB Ost:
0421/ 43 68 53
AHB Horn/Kinderkrankenpflege: 0421/ 988 854 0
AHB West:
0421/ 380 80 15
AHB Oslebscity:
0421/ 4368 599 0
AHB Nord:
0421/ 636 79 56
AHB
Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen
GmbH & Co.KG
Kurfürstenallee 80 | 28211 Bremen
Tel.: 0421/ 20 451 0 | Email: info@ahb-bremen.de
Hinweisgeberkanal
Für
Meldungen
von
Hinweisgebenden
hat
der
AHB
Ambulanter
Hauspflegeverbund
Bremen
GmbH
&
Co.
KG
gemäß
EU-
Hinweisgeberschutz-Richtlinie eine interne Meldestelle eingerichtet.
Mit
Einrichtung
der
internen
Meldestelle
wird
sichergestellt,
dass
Personen,
die
im
Zusammenhang
mit
ihrer
beruflichen
Tätigkeit
Informationen
über
Verstöße
erlangt
haben
und
diese
melden,
bei
Bekanntwerden
des
Hinweises
weder
Repressalien noch Nachteilen ausgesetzt werden.
Inhaltlich
wird
jede
eingehende
Meldung
von
unserer
internen
Meldestelle
sorgfältig
geprüft
und
bewertet.
Bitte
haben
Sie
dafür
Verständnis,
dass
dabei
zunächst
die
Unschuldsvermutung
in
Bezug
auf
die
angezeigte
Person
bzw.
den
Vorwurf
gilt.
Wenn
durch
Hinweisgebende
wissentlich
falsche
Angaben
gemacht
werden
oder
wenn
Hinweise
strafrechtliche
Relevanz
aufweisen, in die der Hinweisgebende verwickelt ist, kann dies zu arbeits- oder strafrechtlichen Verfahren führen.
Für unser Unternehmen ist Herr Eric Wagner als HinSchG-Beauftragter zuständig
.
Meldewege
Post
Senden Sie uns Ihre Mitteilung per Post an:
AHB Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen GmbH & Co. KG
Postfach 34 70 20
28339 Bremen
Email
Senden
Sie
uns
Ihre
Mitteilung
per
E-Mail.
Sofern
aus
Ihrer
Sicht
erforderlich,
fügen
Sie
dieser
bitte
Anhänge
an:
hinschg@ahb-bremen.de
Telefonisch
0421 20 45 118
Hinweis:
Als
externe
Meldestelle
können
sich
Hinweisgebende
auch
an
das
Bundesamt
für
Justiz
wenden.
Bitte
prüfen
Sie
vor
Abgabe
einer
Meldung
bei
der
externen
Meldestelle
des
Bundes
beim
Bundesamt
für
Justiz
die
Zuständigkeit
der
weiteren
externen Meldestellen beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).