Zusätzlicher Entlastungsbetrag
Der
so
genannte
Entlastungsbetrag
in
Höhe
von
131,-
Euro
im
Monat
ersetzt
den
bisherigen
Anspruch
auf
zusätzliche
Betreuungs-
und
Entlastungsleistungen.
Er
kann
nahezu
identisch
verwendet
werden
(§
45b SGB XI).
Pflegebedürftige
aller
Pflegegrade,
die
ambulant
gepflegt
werden,
haben
demnach
einen
Anspruch
auf
einen
Entlastungsbetrag
in
Höhe
von
bis
zu
131,-
Euro
monatlich.
Der
Betrag
ist
zweckgebunden
einzusetzen,
wie
z.B.
Spaziergänge,
Vorlesen,
Beschäftigungstherapie
(Malen,
Singen,
Musizieren).
Zusätzliche Angebote, die Sie für den Entlastungsbetrag bei
uns in Anspruch nehmen können:
¨
Betreuung
und
Beaufsichtigung
(z.
B.
von
dementen
Menschen)
zu
Hause
¨
Hilfe
und
Unterstützung
bei
der
Haushaltsführung
(z.
B.
einkaufen,
putzen, waschen etc.)
¨
Hilfe
bei
der
Tagesstrukturierung
(z.B.
spazieren
gehen,
zusammen
kochen und essen, Gesellschaftsspiele spielen, vorlesen etc.)
¨
Unterstützung
bei
der
Aufrechterhaltung
sozialer
Kontakte
(z.B.
zu
Veranstaltungen begleiten, bei Arztbesuchen begleiten etc.)
¨
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
¨
Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (auch Stundenweise)
¨
Angebote
des
AHB
zur
Unterstützung
des
Alltages
(z.
B.
Sitzgymnastik)
¨
Beratung
durch
Pflege(fach)kräfte
des
AHB
zur
gezielten
Entlastung
von Angehörigen
und vieles mehr..
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Tel.: 0421/ 20 45 10, Fax: 0421 / 498 4308, Email: info@ahb-bremen.de
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